[456] Itio in partes, lat., Abstimmung, indem sich die Abstimmenden auf die Seite derer stellen, deren Meinung sie sind; seit 1648 die Abstimmung der Katholiken und Protestanten in Religionssachen auf dem deutschen Reichstage, d.h. die Trennung in 2 unabhängige Corporationen, so daß keine Stimmenmehrheit des Gesammtreichstags entschied.