[127] Mauriner, die Mitglieder der Benedictinercongregation des heil. Maurus, bekannt durch ihre unsterblichen Verdienste um die Wissenschaft, namentlich um Patristik u. Kirchengeschichte. Ihre Stiftung ward veranlaßt durch Didier de la Cour, den Prior der Abtei Saint Vannes, der sich durch Selbstudium zum Besuche einer Universität befähiget hatte u. mit unsäglicher Anstrengung bei den Mönchen seines Klosters sowie bei denen des Klosters Moyen-Moutier Sinn und Geschmack für wissenschaftliche Beschäftigung weckte. Beide Klöster verbanden sich zu einer Congregation für Wiederherstellung der reinen Regel Benedicts, Papst Clemens VIII. bestätigte die Reform 1604, viele Klöster traten jetzt bei u. 1618 nannte das Generalcapitel die Reformklöster Congregation des hl. Maurus, zu Ehren dieses großen Schülers des hl. Benedict. Gregor XV. und Richelieu begünstigten die M., welche bald 180 Abteien und Conventualpriorate, neben der Benedictinerregel noch eigene Statuten u. einen im Kloster St. Germain zu Paris wohnenden Generalsuperior besaßen, treffliche Seminare organisirten u. Gelehrte heranbildeten, von denen wir nur die Namen dʼAchery. Durand, Mabillon, Montfaucon, Martène, Martianay, Tillemont nennen. Die Revolution von 1789 fegte auch die M. weg, die wenigen übriggebliebenen Mitglieder konnten 1815 kein Recht erlangen, aber 1833 wurde die Congregation wieder hergestellt. erhielt das Kloster Solêsme (Diöcese Mans) und arbeitete an der Vollendung der Gallia christiana.