Suffragan

[374] Suffragan (vom lat. suffragium Stimme, Stimmrecht), heißt jeder Diöcesanbischof, der als solcher auf allen Concilien Stimmrecht hat und unter einem Erzbischofe steht. Suffragia Sanctorum, die Anrufung der Heiligen im Gebete. Suffragium, in der Rechtssprache, Wahlstimme; Fürsprache bei dem Kaiser für einen Andern um ein Amt; Belohnung hiefür; Hilfe, Vorrecht; Zauberspruch.

Quelle:
Herders Conversations-Lexikon. Freiburg im Breisgau 1857, Band 5, S. 374.
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