Kapelle [1]

[372] Kapelle, das bloß zum Gebete oder zum Privatgebrauche errichtete gottesdienstliche Gebäude, ferner solche An- oder Zubauten kirchlicher Anlagen, die besonderen Zwecken dienen.

Die Taufkapellen (s.d.) bildeten anfangs stets selbständige Bauten und wurden erst später in die Kirche verlegt. Aehnlich gestaltete, zumeist kleinere, rund oder polygon gebildete Anlagen bilden die Grabkapellen auf Friedhöfen; sie scheinen vorwiegend Nachbildungen der Rotunde über dem Heiligen Grabe zu Jerusalem zu sein [1]. So zu Fulda, Konstanz, Paderborn u.s.w. Die Schloß- oder Burgkapellen stehen meist mit den herrschaftlichen Wohnräumen in direkter Verbindung und sind in der Regel im Obergeschoß angelegt. Zuweilen liegen diese Kapellen auch in einem Turme unmittelbar über der Torhalle, so zu Gelnhausen, Münzenberg, auf dem Trifels u.s.w. (s. Burg). Eine besondere Art der Burgkapellen bilden die sogenannten Doppelkapellen (s.d.), die zugleich als Grabstätten dienen. Solche Kapellen, die als Teile der Kirche zu betrachten sind, werden meist organisch in den Plan der Kirche eingefügt und liegen teils zwischen den Jochen und Streben der Seitenschiffe, teils an der Ostseite der Querschiffe oder sie umgeben als Kapellenkranz den Chorumgang (s. Basilika, Mittelalter, Fig. 5–9).


Literatur: [1] Otte, D.H., Handbuch der Kunst-Archäologie des deutschen Mittelalters, Leipzig 1883.

Weinbrenner.

Quelle:
Lueger, Otto: Lexikon der gesamten Technik und ihrer Hilfswissenschaften, Bd. 5 Stuttgart, Leipzig 1907., S. 372.
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