[207] Prellsteine (Abläufer, Abweissteine) dienen statt der Einfriedigungen (s.d.) und Brüstungen (s.d.) zum Schutze der Fuhrwerke gegen das Hinabstürzen an der Talseite der Gebirgsstraßen, indem sie das zu nahe Befahren des Straßenrandes verhindern. Auch werden vielfach Fußwege gegen das Auffahren der Fuhrwerke durch solche Prellsteine geschützt. Sie bestehen aus bearbeiteten oder auch rauh gelassenen Felsstücken, die in Abständen von 2 bis höchstens 4 m an dem Straßenrande angebracht sind und deren Höhe der Radnabe gerade noch gestattet, über sie hinwegzugleiten.
L. v. Willmann.