Koniferenöle

[341] Koniferenöle, fette.

Die Samen der Koniferen enthalten reichliche Mengen fetten, trocknenden Oeles, die angesichts des noch immer herrschenden Mangels an Fettstoffen einer Verwendung zu Genuß- wie auch zu technischen Zwecken zugeführt werden können. Es kommen alle Nadelholzsamen in Betracht, von denen sich einzelne allerdings nur in geringeren Mengen beschaffen ließen. Ueber Fichtensamenöl liegen Untersuchungen von Eibner in München vor und es geht aus denselben hervor, daß dieses Oel Eigenschaften besitzt, die es befähigen, auch bei Wiederkehr geordneter Verhältnisse sowohl in der Kunstmalerei als auch zu Anstrichzwecken zu dienen, also Leinöl und Mohnöl zu ersetzen. Das Oel trocknet zwar langsam, ist aber frei von Harz und ätherischem Oel, scheidet bei niederen Temperaturen feste Bestandteile nicht ab und ist dünnflüssiger als Leinöl. Nach den Ausführungen Eibners ist das Fichtensamenöl in dünnen Schichten glatt aufstreichbar, die trockene Schichte ist normal hart, elastisch, Nachtleben oder Wiedererweichen tritt nicht auf; es läßt sich mittels Blei und Mangan binnen 24 Stunden trocknend machen, durch längeres Erhitzen erhält man ein hellgelbes Dicköl, an Stelle von Leinöl verwendbar. Es reibt sich mit Körperfarben leicht ab, diese sind gut streichbar, sie trocknen gut auf, sind schleifbar und es läßt sich das Oel auch in der Lackfabrikation verwenden. Die in Gemeinschaft mit Doerner unternommenen Versuche über das Verhalten von Fichtennußsamenöl, Bleiweiß- und Zinkweißfarben, hinsichtlich des Verhaltens im Dunkeln (Vergilben) ergaben, daß diese Eigenschaft bei rohem Fichtensamenöl an sich in geringerem Grade auftritt als bei Leinöl- und Mohnölfarben und durch geeignete Reinigung beseitigt werden kann. Ueber die Bleichfähigkeit von Fichten- und Kiefernsamen vorgenommene Versuche ergaben, daß diese beiden Oele sich dadurch vom Leinöl besonders vorteilhaft unterscheiden.

Andés.

Quelle:
Lueger, Otto: Lexikon der gesamten Technik und ihrer Hilfswissenschaften, Bd. 1 Stuttgart, Leipzig 1920., S. 341.
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