Abbrechen

[16] Abbrechen, Übergang aus einer breitern in eine schmale Front in der Weise, daß die kleinern Abteilungen sich hinter eine die ursprüngliche Marschrichtung beibehaltende Abteilung setzen. A. eines Gefechts, das Abstehen von der Erreichung des Gefechtszwecks vor der Entscheidung oder nach erreichter Absicht unter Beibehaltung der Gefechtsbereitschaft. – Das A. der diplomatischen Beziehungen zwischen zwei Staaten ist gewöhnlich das Vorspiel zum Krieg und tritt in der Regel erst dann ein, wenn eine Ausgleichung der Gegensätze auf anderm Wege nicht mehr möglich erscheint. Heute wird es vielfach als moralischer Druck benutzt, um einen Staat zum Nachgeben zu veranlassen. Der Abbruch erfolgt in der Weise, daß der Gesandte seine Pässe von dem Minister des Auswärtigen zurückverlangt, oder daß dieser ohne solches Verlangen sie dem Gesandten zustellt, meistens unter Einräumung einer Frist, innerhalb welcher der Gesandte, bei Verlust der gesandtschaftlichen Vorrechte, das Staatsgebiet zu verlassen hat (s. Kriegserklärung). – A. in der Reitkunst, s. Abbiegen.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 1. Leipzig 1905, S. 16.
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