[104] Adelsbrief (Adelsdiplom), die Urkunde, die einem Neugeadelten zum Beweise der Adelsverleihung erteilt wird. Diese Diplome werden in Fraktur auf Pergament geschrieben, von dem Landesherrn, der sie erteilt, eigenhändig unterzeichnet, und es wird ihnen in alter Weise das in einer Metallkapsel verwahrte Siegel angehängt. Das in den verschiedenen landesfürstlichen Kanzleien Deutschlands sowie Österreichs gebräuchliche Formular der Adelsbriefe ist im wesentlichen dasselbe, das vor vier Jahrhunderten unter den Kaisern Siegmund und Friedrich III. in Gebrauch war. Der so erworbene Adel heißt Briefadel (s. Adel, S. 101).[104]