[638] Approbation (lat.), die Genehmigung von seiten einer Behörde zur Ausübung einer Tätigkeit oder eines Amtes; in der katholischen Kirche auch die Genehmigung und Billigung von Druckschriften religiösen Inhalts, die durch das solchen Schriften vorgedruckte »approbatur« ausgedrückt wird; in der Gewerbeordnung (§ 29) die auf Grund eines Nachweises der Befähigung erteilte Genehmigung zum Gewerbebetrieb der Ärzte und der Apotheker (s. Arzt).