Ausschuß

[151] Ausschuß, im allgemeinen eine aus einer Gesamtheit von Sachen oder Personen durch Wahl ausgesonderte Mehrheit von einzelnen Stücken oder Individuen. Im gewöhnlichen Leben und im Handels- o erkehr versteht man unter A. (Basel) diejenigen Gegenstände oder Waren, die mit einem wesentlichen Fehler behaftet und deshalb die Gattung, zu der sie gehören, nicht gehörig zu vertreten geeignet, daher teilweise unbrauchbar und wohlfeiler zu verkaufen sind (vgl. Brack). – Im Rechtswesen versteht man unter A. eine zur Vorberatung und Begutachtung oder zur Verwaltung und Ausführung oder auch zu allen diesen Zwecken von einer Versammlung, einem Verein, einer Gesellschaft oder einer Körperschaft für einzelne oder alle Angelegenheiten in der Regel aus deren Mitgliedern gewählte Anzahl von Personen. So ist unter den verschiedenen Bezeichnungen für die Gemeindevertretung die als A. (Bürgerausschuß, Gemeindeausschuß) die üblichste, namentlich für die Landgemeinde- und für diejenigen Stadtgemeindevertretungen, neben denen noch ein engerer Vertretungskörper besteht. Die Tätigkeit des Ausschusses in diesem Sinn ist in der Hauptsache eine beratende und beschließende; doch ist er häufig auch mit der Verwaltung und Ausführung gewisser und bei kleinern Gemeinden, die neben dem A. nicht noch einen besondern Gemeindevorstand haben, sogar aller Gemeindeangelegenheiten betraut. Noch gewöhnlicher ist die Bezeichnung als A. (Deputation, Kommission) für diejenigen gewählten Organe der Gemeindevertretung oder auch des kollegialen Gemeindevorstandes, die mit der Vorberatung und mit der Teilnahme an der Verwaltung, soweit ihr Kollegium damit betraut ist, beauftragt zu werden pflegen. Den letztgedachten Ausschüssen in ihrem Wesen und ihrer Stellung entsprechend sind die Deputationen, Kommissionen der höhern politischen Vertretungskörper, Bezirksversammlungen, Kreisstände, Provinzialstände, Landtage, Reichstage, überhaupt der parlamentarischen Körperschaften, sowie im Deutschen Reiche die Ausschüsse des Bundesrats. – A. bei Aktiengesellschaften und Genossenschaften s. Aufsichtsrat; über A. in der Arbeiterversicherung s. Invaliditätsversicherung und Unfallversicherung.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 2. Leipzig 1905, S. 151.
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