Berât

[649] Berât, arabisches, in das Türkische und Persische aufgenommenes Wort, bedeutet ein von den Sultanen ausgestelltes Diplom, das seinem Inhaber gewisse Rechte und Privilegien zusichert. Den fremden, bei der Hohen Pforte akkreditierten Konsuln wird das Exequatur durch ein B. erteilt (vgl. Fermân).

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 2. Leipzig 1905, S. 649.
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