Cautio

[819] Cautio (lat., Sicherung, Sicherungsversprechen) wurde im römischen und gemeinen Rechte die Sicherstellung für künftige Durchführung eines Rechts, bez. für künftige Ersatzleistung für den Fall seiner Verletzung genannt. Die Zahl der C. war eine sehr große, eine Anzahl gewährte Ansprüchen, die an und für sich nicht klagbar waren, Klagbarkeit, andre wiederum verliehen klagbaren Ansprüchen einen weitern Klagegrund und eine erhöhte Sicherheit. An ihre Stelle sind im Bürgerlichen Gesetzbuche die Vorschriften über Sicherheitsleistung (s.d.) getreten.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 3. Leipzig 1905, S. 819.
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