[575] Decrētum Divi Marci (lat., »das Dekret des göttlichen Marcus«), eine Verordnung des römischen Kaisers Mark Aurel, das die eigenmächtige Inbesitznahme von Sachen des Schuldners seitens eines Gläubigers[575] zum Zweck seiner Befriedigung bei Strafe des Verlustes des Forderungsrechts des Gläubigers verbietet. Vgl. Selbsthilfe.