[576] Dedikation (lat.), bei den Römern die Einweihung eines öffentlichen Heiligtums durch einen der Konsuln oder durch zwei vom Volke gewählte Kommissare (duumviri aedi dedicandae) im Beisein der Pontifices in der Weise, daß der Pontifex maximus und der betreffende Beamte mit der Hand die Türpfoste faßten und letzterer die von jenem vorgesprochene Weiheformel nachsprach. Der Tag der D. galt als Stiftungstag des Tempels und wurde in den Kalender aufgenommen. Jetzt heißt D. die Zueignung oder Widmung von Schriften, Kunstsachen etc. an eine Person, eine schon bei den Alten vorkommende Sitte. Vgl. Gräfenhain, De more libros dedicandi apud scriptores graecos et romanos obvio (Marb. 1892).