[646] Depeschen (franz. dépêches, v. ital. dispaccio), ursprünglich: amtliche Schreiben, die zwischen dem Ministerium der auswärtigen Angelegenheiten und den ihm unterstellten diplomatischen Agenten gewechselt werden; sie sind eigentlich von der einen Seite die fortlaufenden Ergänzungen der Instruktionen und von der andern Berichte. Den Namen haben die D. von der Notwendigkeit ihrer schleunigen Besorgung. Im weitern Sinn versteht man unter D. überhaupt Zufertigungen von Wichtigkeit, die durch Kuriere oder sonst auf schleunigem Weg befördert werden. Geheime Mitteilungen werden vielfach in Geheimschrift (s.d.) depeschiert (chiffrierte D.). Mit Rücksicht auf die schnelle Beförderung hat man den Namen der D. schlechtweg auf die Telegramme (Drahtnachrichten) übertragen (telegraphische D.); daher depeschieren, eilig befördern, absenden (besonders Telegramme). Telegraphische D. werden bis zur Eröffnung durch den Empfänger sowohl durch die Telegraphenordnungen als auch durch das Strafgesetzbuch geschützt. Verletzung des Depeschengeheimnisses, s. Amtsverbrechen, S. 465, und Briefgeheimnis.