Elogĭum

[725] Elogĭum (lat.), bei den Römern eine Aufschrift auf Leichensteinen, Ahnenbildern (s. Imagines), Statuen berühmter Männer (die vorhandenen dieser Art gesammelt im »Corpus inscriptionum latinarum«, Bd. 1, 2. Aufl., Berl. 1892), Bericht (z. B. über einen verhörten Verbrecher bei der Ablieferung an die zuständige Behörde), dann überhaupt ein Gutachten, daher E. medicum, gerichtlich-medizinisches Gutachten, E. ultimum, Testament, u.a.; in neuerer Zeit soviel wie Lobrede, Laudatio, Panegyrikus. In der französischen Literatur hat sich ein besonderes Fach von Éloges gebildet, worunter man Schilderungen des Charakters und der Verdienste berühmter Männer versteht. Entstanden ist dieser fleißig kultivierte Zweig der Beredsamkeit und Geschichte im Zeitalter Ludwigs XIV., wo es in der Akademie Sitte wurde, die verstorbenen Mitglieder derselben durch Éloges zu ehren. In der Regel führt sich jeder neugewählte Akademiker durch ein »éloge historique« seines Vorgängers ein. Sammlungen von Éloges veröffentlichten Fontenelle (Par. 1731, 2 Bde.), der sich besonders darin auszeichnete, und CuvierRecueil d'éloges historiques«, das. 1819). Vgl. auch Thomas, Essai sur les Éloges (Par. 1812, 2 Bde.).

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 5. Leipzig 1906, S. 725.
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