Emerĭtus

[754] Emerĭtus (lat., »ausgedient«) wird vorzugsweise der wegen eingetretener Dienstunfähigkeit auf seinen Wunsch oder auf Anordnung der kirchlichen Behörde seines Amtes enthobene Geistliche genannt. In der evangelischen Kirche bestehen für Unterhaltung der Emeriten besondere Fonds, die aus Beiträgen der Geistlichen, besonders dazu angeordneten Kollekten etc. gebildet werden, während in den meisten katholischen Ländern besondere Versorgungsanstalten für emeritierte Geistliche (Emeritenanstalten, Domus emeritorum), Priesterhospitäler etc. bestehen. Emeritenfonds sind Kassen, aus denen in den Ruhestand getretene Geistliche einen Ruhegehalt erhalten.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 5. Leipzig 1906, S. 754.
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