[113] Esquire (engl., spr. eskwair, abgekürzt Esq., v. altfranz. escuyer, mittellat. scutarius, »Schildträger«), in England der Titel des »Knappen« (s.d.), zu dessen Führung aber auch die nicht zu Rittern geschlagenen Inhaber von Rittergütern, die jüngern Söhne des hohen Adels, die ältesten Söhne von Baronets und Knights berechtigt waren. Später wurde das Recht ausgedehnt auf die höhern Staats- und Hofbeamten, auf Offiziere vom Kapitän aufwärts, auf Doktoren, Barristers (s.d.), Sheriffs und Friedensrichter (solange sie im Amt blieben). Bürgerliche konnten den Titel durch Verleihung eines Wappenbriefs erwerben. Nach und nach gewöhnte man sich daran, jeden Gentleman E. zu betiteln. Gegenwärtig ist es allgemein gebräuchlich, auf Briefadressen hinter dem Namen ein Esq., wie bei uns etwa »Wohlgeboren«, zu setzen, wobei aber vor dem Namen Mr. (Mister, Herr) wegbleiben und statt dessen der Taufname angebracht werden muß. Vgl. Adel, S. 102, und Squire.