[485] Gehre (Gehrung) heißt das Zusammentreffen zweier Flächen oder Körper unter irgend einem Winkel (Gehrungswinkel), z. B. an Gesimsen. Gerade ist die G., wenn die Schnittlinie, bez. Schnittebene den Gehrungswinkel halbiert, wie dies der Fall ist, wenn Gesimse gleicher Ausladung auf G. zusammenschneiden; schief, wenn der Gehrungswinkel nicht halbiert wird, also z. B. beim Zusammenschnitt von Gesimsen ungleicher Ausladung. Für die am meisten vorkommende gerade rechtwinklige Gehrung hat man verschiedene Gerätschaften, z. B. das Gehrmaß, ein Anschlaglineal, dessen Zunge mit dem Klotz einen Winkel von 45° bildet; die Gehrlade, ein Brett, worauf ein Klotz befestigt ist, dessen innere Seite mit der Stoßkante des Brettes denselben Winkel von 45° bildet, und an das die zu bestoßende G. angelegt und bei Holz mit dem Gehrhobel bearbeitet wird. Für spitzwinklige, stumpfwinklige oder schiefe Gehren bedient man sich eines Anschlaglineals mit beweglicher, stellbarer Zunge. Sehr erleichtert wird die Arbeit durch die Gehrungsschneidemaschine, die mittels einer schmalen Säge, die sich innerhalb zweier verstellbarer Führungen bewegt, jede beliebige G. zuschneidet.