[683] Geschlecht, in der Biologie die Eigentümlichkeiten des männlichen oder des weiblichen Individuums (s. Geschlechtseigentümlichkeiten), auch wohl, aber veraltet, soviel wie Gattung (s.d.), z. B. Menschengeschlecht, Pferdegeschlecht, Ahorngeschlecht; im historischen und genealogischen Sinn (Stirps) Inbegriff von Individuen, die einem gemeinschaftlichen Stamm entspringen. Über G. im grammatischen Sinne s. Genus. Rechtlich bewirkt das G. gegenwärtig an sich keinen Unterschied mehr in der Privatrechtsstellung, während früher das weibliche G. einer Reihe von Beschränkungen unterworfen war. Einzig beim Adel, dem Fideikommißrecht und den Bauernrechten (Anerbenrecht, Huferecht) bestehen noch Bestimmungen, durch die das weibliche G. gewissen Beschränkungen unterliegt.