Hallōren

[661] Hallōren, die Arbeiter in den Salinen zu Halle a. S., die sich durch ihre eigentümliche Tracht und altertümlichen Sitten auszeichnen, galten früher für Abkömmlinge der alten wendischen Bevölkerung oder für Nachkommen von Kelten, die sich später mit fränkischen Ansiedlern vermischt hätten; indes wird der Name erst gegen Ende des 17. Jahrh. allgemein üblich, und die Tracht ist mit der nach 1700 allgemein gebräuchlichen nahe verwandt. Seit einerseits 1789 zwei große gemeinschaftliche Siedehäuser an die Stelle der zahlreichen kleinen Koten (Siedehäuser) getreten sind, anderseits aber die Bedeutung der Salinen für Halle wesentlich abgenommen hat, ist die Anzahl der[661] früher angeblich viel zahlreichern Salinenarbeiter sehr zusammengeschmolzen. Gegenwärtig, wo seit der Aufhebung des Salzmonopols (1868) und des Vertrags der Pfännerschaft (von 1817) mit dem Staate die gesamte Salzfabrikation wieder in der Hand der Pfännerschaft liegt, der Betrieb aber ausschließlich an die Räume der königlichen Saline gebunden ist, ist nur etwa noch die Hälfte der (zurzeit bis auf etwa 800 Köpfe zusammengeschmolzenen) H. bei der Saline tätig; die übrigen H. haben sich andern bürgerlichen Beschäftigungen, namentlich der Bestattung der Leichen, zugewendet. Von den Privilegien der H. haben sich erhalten: der Genuß gewisser Lieferungen vom Amt Giebichenstein an ihre Knappschaft und die Bevorzugung, den Landesherrn nicht nur durch Neujahrsgratulation und Geschenke begrüßen, sondern auch durch besondere Abgeordnete an der Huldigung teilnehmen zu dürfen, wogegen sie eine neue Fahne und ein Pferd aus dem königlichen Marstall erhalten. Vgl. Keferstein, Über die H. (Halle 1843); Schwetschke, Zur Gewerbegeschichte der Stadt Halle, Teil 1 (das. 1883); Büttner, Sagen und Märchen der H. (Leipz. 1888); »Die H. in ihrer alten Tracht« (mit Text von Kirchhoff, Halle 1890).

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 8. Leipzig 1907, S. 661-662.
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