Justizrat

[398] Justizrat, Titel, der in den verschiedenen deutschen Ländern verschiedene Bedeutung hat, namentlich Ehrentitel für Rechtsanwalte. Eine höhere Auszeichnung bedeutet der Titel »Geheimer J.« (s. d.). In frühern Zeiten war J. der Titel eines Rates bei den obern Justizbehörden und bei den Obergerichten. Die vortragenden Räte des preußischen Justizministeriums führen noch jetzt den Titel »Geheimer Oberjustizrat«, die Direktoren den Titel »Wirklicher Geheimer Oberjustizrat«.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 10. Leipzig 1907, S. 398.
Lizenz:
Faksimiles:
Kategorien:
Ähnliche Einträge in anderen Lexika