[518] Kämmerer (lat. Camerarius), der Aufseher über eine Kammer (s. d.) oder sonstige Räumlichkeit, woselbst Kostbarkeiten oder Kunstschätze aufbewahrt werden, daher in fürstlichen Verwaltungen Silber- oder Kunstkämmerer; an manchen Höfen, z. B. in Wien und München, auch soviel wie Kammerherr. Der Oberstkämmerer zählt alsdann zu den obersten Hofchargen (s. Hof, S. 413). Auch ist K. der Titel des Verwalters der städtischen Finanzen (s. Kämmerei), und eines Geistlichen, der die Vermögensverwaltung eines Dekanatbezirks zu besorgen hat.
Meyers-1905: Kammerer