[716] Kasiasker (eigentlich Kadi-asker, arab., »Heeresrichter«, auch Kadi-'l-asker geschrieben), in früherer Zeit, wo die ganze Verfassung des türkischen Reiches auf der militärischen Organisation beruhte, der oberste Richter der Armee, jetzt einer der aus dem Korps der Ulema hervorgegangenen obersten geistlichen Richter in der Türkei, die im Range den Wesiren gleichstehen und den Ehrentitel sudûr (Plural von sadr, »Eminenz«) führen. Von den beiden Kasiaskern nimmt in der Hierarchie der Ulema (s. d.) der für Rumelien (Rumeli-Kasiaskeri) den zweiten, der für Kleinasien (Anadoli-Kasiaskeri) den dritten Rang ein. Sie werden auch kurz als sadrein (Dual von sadr) bezeichnet. Es gibt zurzeit im türkischen Reich einige 20 Ulema, die mit der Würde eines Kasiaskers von Rumelien und Anatolien bekleidet sind; doch sind immer nur zwei von ihnen im Amte. Sie entscheiden in letzter Instanz die zur Kompetenz der Scher'i-Gerichte (d. h. der geistlichen Gerichte) gehörigen Rechtsstreitigkeiten.