[670] Lokation (lat.), Vermietung, Verpachtung (s. Locatio); Festsetzung der Reihenfolge, daher Lokationsurteil (Prioritätsurteil), im frühern Konkursverfahren der richterliche Ausspruch, wodurch den Gläubigern angezeigt ward, in welcher Klasse sie für ihre Forderungen, soweit die Masse reichte, befriedigt werden sollten (vgl. Kollokation, ferner Liquidations- und Prioritätsverfahren).