[105] Mahlstatt (Mahlplatz, v. altdeutschen mahal, »Gerichtsversammlung«), bei den alten Deutschen soviel wie Gerichtsstätte, wo in öffentlichen Versammlungen unter freiem Himmel Gesetze beraten und Streitfälle entschieden wurden; daher Mahlleute, soviel wie Beisitzer einer Gerichtsverhandlung. Vgl. Grimm, Deutsche Rechtsaltertümer, S. 746.