Moderationsrecht

[14] Moderationsrecht (Jus moderationis, Minderungsrecht), die Befugnis der Landstände, gegen Beeinträchtigung ihrer Rechte durch die Staatsregierung und deren Organe Verwahrung einzulegen; auch das Recht der Behörden, Gebühren der Rechtsanwälte festzustellen und nötigenfalls herabzumindern (s. Rechtsanwalt). Die Feststellungskosten werden Moderationssporteln genannt.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 14. Leipzig 1908, S. 14.
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