[865] Oberlandeskulturgericht, Berufungs- und Beschwerdeinstanz für die preußischen Auseinandersetzungsangelegenheiten. Das O. hat seinen Sitz in Berlin und entscheidet (Gesetz vom 18. Febr. 1880, bez. 22. Sept. 1899, § 2) über die Berufung und das Rechtsmittel der Beschwerde gegen die Entscheidungen der Generalkommissionen im Auseinandersetzungsverfahren (Ablösungen, Separationen etc.). Vgl. Petersen, Die preußischen Auseinandersetzungs- und Rentengutsgesetze (Berl. 1899).