Ohne Kosten

[1] Ohne Kosten, mit der gebräuchlichen Abkürzung: O:K, als Zusatz auf einem Wechsel, gilt nach § 42, 98, Z. 2, der deutschen Wechselordnung als Erlaß des Protestes (s. d.).

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 15. Leipzig 1908, S. 1.
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