Privatgenugtuung

[358] Privatgenugtuung, der dem Verletzten von dem strafrechtlich Verantwortlichen zu leistende Ersatz des ihm zugefügten ideellen Schadens. Ihre Hauptform im geltenden deutschen Strafrecht ist die Buße (s. d.).

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Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 16. Leipzig 1908, S. 358.
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