[358]Privatgenugtuung, der dem Verletzten von dem strafrechtlich Verantwortlichen zu leistende Ersatz des ihm zugefügten ideellen Schadens. Ihre Hauptform im geltenden deutschen Strafrecht ist die Buße (s. d.).
Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 16. Leipzig 1908, S. 358.