[817] Requisition (lat., »Auf-, Nachsuchung«), im Verkehr der Behörden untereinander die Aufforderung zur wechselseitigen Unterstützung, namentlich das Ersuchen (Hilfsschreiben, Requisitionsschreiben) der Gerichte um Gewährung der Rechtshilfe (s. d.). Im Kriegswesen ist R. (heute im deutschen Heere Beitreibung genannt) das Herbeischaffen von Lebensmitteln und militärischen Bedürfnissen von den Bewohnern in Feindesland. Die R. geschieht auf Anordnung der höhern Truppenbefehlshaber möglichst bei den Ortsbehörden durch die Intendantur, die auch die ordnungsmäßige Verausgabung an die Truppen bewirkt. Bei den Avantgarden, größern Erkundungen, plötzlicher Änderung der Marschrichtung wird die R. meist auch von den Truppen selbst, aber stets unter Leitung eines Offiziers auf Befehl der vorgesetzten Truppenbehörde ausgeführt, die auch die amtlichen Empfangsbescheinigungen ausstellt. Eine R., ohne letztern von Mannschaften eigenmächtig ausgeführt, gilt als Plünderung oder Brandschatzung (s. d.), war aber in frühern Jahrhunderten Gebrauch. Das im 18. Jahrh. streng befolgte System der Magazinverpflegung hemmte die Bewegungen der Heere außerordentlich, da diese vor dem Weitermarsch das Eintreffen der Lebensmitteltransporte abwarten mußten. Während der Kriege der französischen Revolution begann man die R. einzuführen, die von Napoleon systematisch angewendet wurde und seitdem allgemeine Geltung fand. Die Magazinverpflegung tritt dann ein, wenn die R. nicht mehr ausreicht. Requisitionen im eignen Lande werden als Anforderungen bezeichnet.