Reunionskammern

[838] Reunionskammern (Chambres de réunion), die Kammern, die Ludwig XIV. von Frankreich 1679 und 1680 in Metz, Breisach, Doornik (Tournai) und Besançon einsetzte, um die Ansprüche, die der König auf eine Anzahl Herrschaften, Gebietsteile und Ortschaften[838] des Deutschen Reiches und der spanischen Niederlande als Pertinenz- und Dependenzstücke und Lehen der in den Friedensschlüssen von Münster und Nimwegen an Frankreich abgetretenen Landschaften, Städte und Diözesen erhob, zu untersuchen. Auf Grund ihrer Entscheidungen wurden viele Ortschaften mit Frankreich »reuniert« und zahlreiche Fürsten und Grafen, 1681 auch Straßburg und 1684 Luxemburg gezwungen, sich der französischen Krone zu unterwerfen. Bei der Schwäche Spaniens und des Deutschen Reiches behauptete Ludwig XIV. die meisten »Reunionen« zuerst im Regensburger Waffenstillstand (1684), dann in den Friedensschlüssen von Ryswyk (1697) und Baden (1714). Vgl. Kaufmann, Die Reunionskammer zu Metz (Metz 1900); Overmann, Die Abtretung des Elsaß an Frankreich im Westfälischen Frieden (Karlsr. 1905).

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 16. Leipzig 1908, S. 838-839.
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