[576] Soldatenhandel, das Vermieten von Truppen, namentlich seitens der Fürsten deutscher Kleinstaaten, an fremde Staaten zum Zweck des Gelderwerbs. Den Subsidienverträgen behufs Truppenstellung (vgl. Hilfstruppen) oder Lieferung von Subsidiengeldern liegt eine Staatsidee zugrunde, die dem S. mangelt. Der letztere hat seinen Ursprung bei den Handelsstaaten des Altertums: Syrakus, Tarent, Karthago, und fand gleiche Anwendung in Venedig, den Niederlanden und England, die alle zur Ausstellung ihrer Heere der Werbung von Söldnern bedurften. Den S. begann Bernhard von Galen, Bischof von Münster, 1665; ihm folgte Johann Georg III. von Sachsen, der 1685 für 120,000 Tlr. 3000 Mann an Venedig zum Kriege in Morea vermietete. Während der Kriege Englands gegen seine amerikanischen Kolonien wurden etwa 30,000 Mann aus Deutschland gestellt, wofür dieses gegen 8 Mill. Pfd. Sterl. erhielt. Der Landgraf Wilhelm VIII. von Hessen vermietete während des Österreichischen Erbfolgekriegs (174048) sowohl Truppen an England als an Karl VII., also an die sich bekriegenden Gegner. Die Fremdentruppen (s. d.), die Schweizerregimenter, die sich oft in den feindlichen Parteien gegenüberstanden, gehören zum S. Vgl. Jähns, Heeresverfassungen und Völkerleben (Berl. 1885); Winter, Über Soldtruppen (Beiheft zum »Militär-Wochenblatt«, 1884); Lowell, Die Hessen und die andern deutschen Hilfstruppen im Kriege Großbritanniens gegen Amerika (deutsch, 2. Aufl., Braunschw. 1902).