[87] Strafsenat, Abteilung des Reichsgerichts (s. d.) oder eines Oberlandesgerichts (s. d.), die mit der Bearbeitung von Strafsachen betraut ist; in Österreich auch die erkennende Abteilung der Landes- und der Kreisgerichte, während die Entscheidungen über Vorerhebungen und Voruntersuchungen der »Ratskammer« (s. d.) obliegt (Strafprozeßordnung, § 10, 12, 13).