Sturm [2]

[151] Sturm, im Militärwesen der Abschluß eines jeden vollständig durchgeführten Angriffs. Er bezweckt das Vertreiben des Gegners aus seiner Stellung und die[151] Besitznahme dieser letztern selbst. Liegen nicht außergewöhnliche Verhältnisse vor, z. B. völlige Überraschung des Feindes, Dunkelheit, starker Nebel, so hat heutzutage der S. nur Aussicht auf Erfolg, wenn der Angreifer vorher die infanteristische und artilleristische Feuerüberlegenheit gewonnen hat. Die deutsche Infanterie führt den S. derart aus, daß nach dem Aufpflanzen des Seitengewehrs das Gewehr an die rechte Seite genommen und in den Sturmschritt (s. d.) übergegangen wird; die Tamboure schlagen den Sturmmarsch. Auf angemessene Entfernung vom Feind erfolgt der Übergang in den vollen Lauf, wobei die Spielleute unausgesetzt schlagen und blasen. Unmittelbar vor dem Einbruch fällen die dem Feinde zunächst befindlichen Mannschaften das Gewehr und alles stürzt sich unter andauerndem Hurrarufen zum Handgemenge auf den Feind. Ist der Gegner geworfen, so wird sofort das Verfolgungsfeuer aufgenommen. S. auch Festungskrieg, S. 483, 485.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 19. Leipzig 1909, S. 151-152.
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