[33] Abgeben, 1) (Hdlgsw.), auf Jemand einen Wechsel od. eine zu bezahlende Anweisung ausstellen; 2) (Marksch.), die Lage eines od. mehrerer verlangter Punkte (Abgebepunkt, gewöhnlich ein eingeschlagner Pfahl, Abgebepfahl, od. ein im Gestein od. Holz verzeichnetes †), in der Grube od. über Tage bestimmen; 3) (Bergb.), A. des Gedinges, das herausgeschlagne Geding durch Geschworne untersuchen; 4) zum letzten Mal Karten herum geben.