Abtretung

[60] Abtretung, 1) (Rechtsw.), A. der Rechte, so v.w. Cession; 2) (Hdlgsw.), so v.w. Abandon; 3) A. einer Provinz, das Ueberlassen aller Souveränetäts- u. sonstiger Rechte, sowie aller Domänen in einer Provinz an einen andern Fürsten. Sie erfolgt meist in einem Friedensschluß, in Folge eines unglücklichen Kriegs, doch auch auf friedlichem Wege durch Tausch, Familienarrangements, stets aber durch einen Vertrag.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 1. Altenburg 1857, S. 60.
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