[143] Adoptiren (v. lat.), 1) an Kindes Statt annehmen, s. Adoption; daher Adoptivvater, ein Mann, u. Adoptiveltern, ein Ehepaar, welches ein fremdes Kind an Kindes Statt (Adoptivkind), annimmt; 2) die Meinung, Gewohnheit etc. eines Anderen annehmen; daher: adoptirte Tugend, nicht wahre, sondern nur auf Neigung beruhende Tugend.