Aneignung

[480] Aneignung, 1) Handlung, wodurch man sich in den Besitz einer Sache setzt, die bisher gar keinen Herrn hatte (Besitznahme), od. einen andern (Annahme); 2) (Chem.), s. Aneignen; 3) (Phys.), innige Aufnahme fremder Stoffe in die organischen Körper; daher auch 4) Annahme fremder Vorstellungen, Tugenden u. Laster.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 1. Altenburg 1857, S. 480.
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