[480] Aneignung, 1) Handlung, wodurch man sich in den Besitz einer Sache setzt, die bisher gar keinen Herrn hatte (Besitznahme), od. einen andern (Annahme); 2) (Chem.), s. Aneignen; 3) (Phys.), innige Aufnahme fremder Stoffe in die organischen Körper; daher auch 4) Annahme fremder Vorstellungen, Tugenden u. Laster.