Antoniusorden

[581] Antoniusorden, 1) Mönche u. Klosterfrauen des St. Antonius, im 4. Jahrh. nach dem Vorbild des St. Antonius (s.d. 18) in Afrika u. Asien entstandene Vereine, die noch jetzt in jenen Ländern viele Klöster haben u. nach St. Antonius Regel wenigstens sich nennen. Auch Antoniernonnen gab es daselbst; 2) (Antonier, Antonierherren, Regulirte Chorherren des St. Anton von Vienne, Hospitaliter von St. Anton), vom Ritter Gaston 1095 zu Vienne aus Dankbarkeit für die Rettung seines Sohnes von dem St. Antoniusfeuer (s.d.) als Hospitaliterverein gestiftet, 1096 von Urban II. zur Augustinischen Chorherrnschaft erhoben u. bald mit 369 Klöstern über ganz Europa verbreitet; 1502 vom Kaiser Max I. mit einem Reichswappen beschenkt; 1616 wegen vieler Mißbräuche reformirt; oft, weil der General Großmeister u. die Klöster Comthureien hießen, irriger Weise Ritterorden genannt. blieb stets dem Zweck der Hospitalpflege treu, verlor durch die Religionskriege viele seiner Häuser in Deutschland, Frankreich, England u. Scandinavien u. behielt nach der französischen Revolution von 1789 nur noch seine Comthurei zu Höchst, welche 1803 einging. Tracht: Weltpriesterrock ohne Kragen, viereckiges Baret schwarz, auf der linken Brust ein himmelblaues, wie ein T gestaltetes Antoniuskreuz; 3) A., von Albert, Herzog von Baiern, Grafen von Holland u. Seeland, 1381 bei seinem Bußzuge gegen die Saracenen gestifteter Ritterorden. Zeichen: goldene Kette wie ein Pilgergürtel mit goldenem Pilgerstab u. Glöckchen. Erlosch bald.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 1. Altenburg 1857, S. 581.
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