[626] Approbatīon (v. lat.), 1) Biligung, Zustimmung; daher approbiren, billigen; 2) bes. in der Katholischen Kirche die Erklärung, welche von Seiten des Bischofs abgegeben wird, daß gegen den Druck eines Buches von religiösem Inhalt kein kirchliches Bedenken obwaltet; 3) die von der obersten Kirchenbehörde gebilligte Anstellung eines Geistlichen.