Armenvereine

[734] Armenvereine, in neuester Zeit entstandene Vereine Wohlhabender, deren Zweck darin besteht, die in den einzelnen Orten der Vereinsbezirke befindlichen, der Hülfe bedürftigen Armen auf geeignete Weise zu unterstützen, sowie dem Betteln und Felddiebstahl zu wehren, um dadurch eine durchgreifende u. heilsame Armenpflege möglich zu machen. Der Verein sorgt für Unterstützung der Armen durch Vermittelung des Ortsarmenvereins. Die erforderlichen Geldmittel werden aufgebracht nach der Höhe der Grundsteuer und der Personal- u. Gewerbesteuer.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 1. Altenburg 1857, S. 734.
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