[46] Ausgleichungssteuer (Ausgleichungszölle), in dem Deutschen Zollverein die Abgabe, welche einzelne Vereinsstaaten von ihren Bewohnern erheben, wovon andere befreit sind; geschieht bei der Einführung solcher Waare, über deren Besteuerung verschiedene Gesetze in den einzelnen Staaten gelten, s.u. Zoll.