[60]Aussingen, 1) die Stimme durch Übung im Singen vervollkommnen; 2) (Seew.), in der Kriegsmarine, die zum Stellen u. Wenden der Segel nöthigen Befehle geben, geschieht mit einer Pfeife gewöhnlich von dem Bootsmann u. seinen Maaten.
Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 2. Altenburg 1857, S. 60.