[102] Aviticĭtät (v. lat.), mittelalterliches Rechtsinstitut, das darauf hinzielte, durch das Verbot der Veräußerung u. durch Aufstellung einer unabänderlichen Erbfolgeordnung den Grundbesitz der Familie für alle Zeit zu sichern. Die A. hat große Ähnlichkeit mit den Fideicommißstiftungen u. ist mit dem Lehnsinstitut (rücksichtlich der Erbfolgeordnung, welche bei beiden ex pacto et providentia majorum begründet ist) nahe verwandt, unterscheidet sich vom letztern aber namentlich dadurch, daß nicht, wie beim Lehn, das Eigenthum in nutzbares u. Obereigenthum getheilt ist. Ob bei Aufhebung der A. denjenigen, deren Erbansprüche auf das Grundstück hierdurch vernichtet werden, eine Entschädigung zu gewähren sei, ist bestritten.