[502] Beinling (Beinlage), 1) Theil des Felles, der die Beine des Thiers bedeckt; dient den Kürschnern bes. zum Pelzfutter u. die Schuhmacher ziehen diesen Theil jedem andern Leder vor; 2) der obere Theil des Strumpfes bis zum untern Fuße; 3) eine Hälfte der Beinkleider.[502]