Beinling

[502] Beinling (Beinlage), 1) Theil des Felles, der die Beine des Thiers bedeckt; dient den Kürschnern bes. zum Pelzfutter u. die Schuhmacher ziehen diesen Theil jedem andern Leder vor; 2) der obere Theil des Strumpfes bis zum untern Fuße; 3) eine Hälfte der Beinkleider.[502]

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 2. Altenburg 1857, S. 502-503.
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