Bewegungsorgane

[709] Bewegungsorgane, diejenigen Theile des Körpers, welche der Bewegung dienen; die bewegenden Organe sind Muskeln, die bewegten Knochen, als Beihülfe dienen Bänder u. Knorpel.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 2. Altenburg 1857, S. 709.
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