[772] Bilatĕral (v. lat.), zweiseitig nach 2 entgegenstehenden[772] Seiten zu gerichtet; z.B. Bilateraler Beweisgrund, der für u. wider gebraucht werden kann; Bilaterale Symmetrie, die vollständige Gleichmäßigkeit zweier Theile eines Ganzen, von der Mittellinie aus betrachtet; Bilateraler Vertrag, Vertrag, in welchem der Leistung od. dem Versprechen des Einen, eine Gegenleistung od. ein Gegenversprechen des Anderen entspricht; entgegengesetzt ist unilateral, einseitig.