Blanket

[845] Blanket (vom fr. Blanquet, Charta blanca, Carte blanche), Art Vollmacht, wo der Vollmachtgeber entweder nur seinen Namen, mit beigefügtem Siegel, auf einen leeren Bogen schreibt, welche Unterschrift die Kraft einer generellen Vollmacht hat; od. bei der Unterschreibung des Namens zugleich die Sache anzeigt, zu deren Führung das B. dienen soll, woraus lediglich eine specielle Vollmacht erwächst. Erstere Art von B. auszustellen ist gefährlich, da es von dem, welchem man das B. übergibt, od. von jedem Anderen, dem es zufällig in die Hände kommt, gemißbraucht werden kann. um eine Quittung, einen Schuldschein, eine Schenkung u. dgl., an welche der Aussteller nie gedacht hat, betrügerisch darauf zu schrei en.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 2. Altenburg 1857, S. 845.
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