[353]Brüchig, 1) sind gewebte Zeuge, welche in den Falten zerreißen; 2) Tücher, welche durch Zerreißen des Fadens beim Weben schadhaft geworden sind; 3) so v.w. spröde, bes. von Metallen, z. B, BrüchigesEisen.
Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 3. Altenburg 1857, S. 353.